Betriebliche Altersversorgung
Wissenswertes | Direktzusage | Pensionsfonds | Pensionskasse | Unterstützungskasse | Direktversicherung | Pensions-Sicherungs-Verein | Finanzplanung |
Wissenswertes zur BAV
Was ist "betriebliche Altersvorsorgung"?
Unter betrieblicher Altersvorsorgung versteht man alle Leistungen, die einem Arbeitnehmer zur
- Altersversorgung
- Hinterbliebenenversorgung oder
- Invaliditätsversorgung
Die versprochenen Leistungen können als einmalige Kapitalzahlungen oder als regelmäßige, z.B. monatliche,
Rentenzahlung geleistet werden. Der Zweck der Leistung muss aber immer die Versorgung des Arbeitnehmers bei
Ausscheiden aus dem Arbeitsleben sein. Altersversorgungsleistungen werden deshalb in der Regel nur dann als
betriebliche Altersversorgung anerkannt, wenn die Altersrente frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres zu
laufen beginnt. Üblicherweise wird der Altersvorsorgevertrag auf das 65. Lebensjahr abgestellt, wobei eine
Abrufoption ab Endalter 60 vereinbart werden kann.
Betriebliche Altersversorgung liegt auch dann vor, wenn künftige Entgeltansprüche in eine wertgleiche Anwartschaft
auf Versorgungsleistungen umgewandelt werden.
Somit wird zwischen einer arbeitgeberfinanzierten (zusätzlich zum Gehalt) und einer arbeitnehmerfinanzierten
(Entgeltumwandlung) betrieblichen Altersversorgung unterschieden.
Welche Durchführungswege gibt es in der betrieblichen Altersversorgung?
Für die Einführung einer betrieblichen Altersversorgung bieten sich verschiedene Durchführungsformen an.
Der Arbeitgeber hat die Wahl zwischen
Ich möchte mehr über die betriebliche Altersversorgung erfahren ...
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Pensionszusage